Laut RoHS-Richtlinie dürfen Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen seit dem 24. Februar 2023 bzw. 24. August 2023 nicht mehr verkauft werden. Dies hat Folgen für Ihre Farbabstimmleuchten und Ihren Druckleitstand
Für Leuchtstoffröhren gehen bald die Lichter aus.
Verbot von Leuchtstoffröhren – Diese Termine sollten Sie im Blick behalten!
Die neuen RoHS- Richtlinien sehen vor, dass keine quecksilberhaltigen Lampen nach dem 24. August 2023 in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Betroffen von diesen Neuregelungen sind alle Leuchtstofflampen für D65 undD50, einschließlich ISO3668 und ISO 3664:2009 Normlicht Leuchten, von Druckmaschinenleitständen und allen Installationen zur Farbabmusterung. Diese müssen gegen geeignete Alternativen ausgetauscht werden.
Fälschlicherweise werden Leuchtstofflampen oftmals noch als nachhaltige Leuchtmittel bezeichnet, die klima- und energieeffizient sein sollen. Dies stimmt jedoch nicht. Aus diesem Grund werden sie nun sukzessive verboten und sollen durch wesentlich effizientere LED-Lampen ersetzt werden.
Welche Zeiträume sollten beachten werden?
Leuchtstoffröhren in den Längen 60/120/150 cm dürfen ab dem 01.09.2023 nicht mehr verkauft werden.
Alternative Umrüstungen auf LED-Technologie für Farbabstimmleuchten sind in Planung.
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Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) ist eine EU-Richtlinie, die das Verbot bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektronikgeräten festlegt. Die Richtlinie hat das Ziel, die Umweltbelastung durch diese Stoffe zu reduzieren und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Die RoHS-Richtlinie trat am 1. Juli 2006 in Kraft und gilt für eine Vielzahl von Elektronikprodukten, einschließlich Computer, Fernsehgeräte, Haushaltsgeräte und Beleuchtungsprodukte. Im Zuge der Umsetzung kommt jetzt das Verbot für den Verkauf von Leuchtstoffröhren, auch für Typen, welche in den meisten Druckleitständen zum Einsatz kommen.
Die RoHS-Richtlinie verbietet den Einsatz von sechs bestimmten Stoffen in Elektronikgeräten:
Blei (Pb)
Quecksilber (Hg)
Cadmium (Cd)
Hexavalentes Chrom (Cr VI)
Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Polybromierte Biphenyle (PBB)
Es gibt auch einige Ausnahmen von diesem Verbot, wie z.B. medizinische Geräte oder bestimmte Anwendungen in der Luft- und Raumfahrttechnik. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die von ihnen hergestellten oder verkauften Produkte den Anforderungen der RoHS-Richtlinie entsprechen, um die EU-Markt Zugang zu behalten.
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